Stabilisierung und Abwicklung einer Handelsgesellschaft nach Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers
ab 2023 · Berlin · Insolvenzverfahren weitgehend abgeschlossen
Teaser
Nach dem Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers stabilisierte THI im Auftrag der Nachlassverwalterin den Betrieb, verhandelte eine Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern und unterstützt seither die Insolvenzverwalterin – die Gläubiger können eine nahezu vollständige Befriedigung erwarten.
Ausgangslage
Nach dem Tod des geschäftsführenden Gesellschafters geriet eine mittelständische Handelsgesellschaft in eine akute Führungskrise. Die Rechtsnachfolge war ungeklärt; laufende Geschäftsvorfälle, Personalfragen und Gläubigerinteressen mussten kurzfristig geordnet werden.
Rolle von THI
THI übernahm im Auftrag der Nachlassverwalterin die Geschäftsführung, sicherte das laufende Handelsgeschäft, veräußerte Lagerbestände und Geschäftsausstattung, baute Personal sozialverträglich ab und verhandelte mit den Gläubigern eine Stillhaltevereinbarung zur Vorbereitung der Liquidation. Nachdem diese nicht zustande kam, stellte THI für die Gesellschaft den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und unterstützt seither die Insolvenzverwalterin bei dessen Durchführung.
Ergebnis
Das Insolvenzverfahren ist weitgehend abgeschlossen. Die Quotenerwartung liegt bei nahezu vollständiger Befriedigung der Gläubiger – etwa auf dem Niveau der von THI verhandelten Vereinbarung.
Direkter Kontakt
Dr. Joël B. Münch
Jeannette Döhler
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