Stabilisierung und Abwicklung einer Handels­ge­sell­schaft nach Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers

ab 2023 · Berlin · Insolvenzverfahren weitgehend abgeschlossen

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Nach dem Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers stabilisierte THI im Auftrag der Nachlassverwalterin den Betrieb, verhandelte eine Still­halte­vereinbarung mit den Gläubigern und unterstützt seither die Insolvenz­verwalterin – die Gläubiger können eine nahezu vollständige Be­frie­di­gung erwarten.
Nach dem Tod des geschäfts­füh­renden Gesellschafters geriet eine mittelständische Handels­gesell­schaft in eine akute Füh­rungs­krise. Die Rechts­nach­folge war ungeklärt; laufende Ge­schäfts­vorfälle, Personalfragen und Gläubigerinteressen mussten kurzfristig geordnet werden.
THI übernahm im Auftrag der Nachlassverwalterin die Ge­schäfts­führung, sicherte das laufende Handelsgeschäft, ver­äußerte Lager­bestände und Geschäftsausstattung, baute Personal sozial­verträglich ab und verhandelte mit den Gläubigern eine Still­halte­vereinbarung zur Vorbereitung der Liquidation. Nachdem diese nicht zustande kam, stellte THI für die Gesell­schaft den Eigen­antrag auf Er­öffnung des In­sol­venz­ver­fah­rens und unter­stützt seither die In­sol­venz­verwalterin bei dessen Durch­führung.
Das Insolvenzverfahren ist weit­gehend abgeschlossen. Die Quo­ten­erwartung liegt bei nahezu vollständiger Befriedigung der Gläubiger – etwa auf dem Niveau der von THI verhandelten Ver­einbarung.

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