Insolvenzsicherung von Haftpflicht-Rück­stell­ung­en einer regionalen Klinik­gruppe

seit 2024 · Nordrhein-Westfalen · laufend · Treuhandvermögen 25,9 Mio. EUR

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Eine regionale Klinikgruppe reguliert Haftpflichtansprüche aus dem Klinik­betrieb aus eigenen Rück­stell­ung­en. THI sichert die aktuariell berechneten Mittel treuhänderisch – im Si­che­rungs­fall haben die Geschädigten einen unmittelbaren, insolvenzfesten Zahlungsanspruch gegen THI.
Eine Gruppe von Akut­kranken­häusern, Fachkliniken und Pflege­einrichtungen bildet für Haft­pflicht­ansprüche aus Personen- und Sachschäden Rück­stell­ung­en, deren Höhe jährlich durch einen anerkannten Aktuar (DAV) berechnet wird. Diese Mittel sollten zugunsten der Ge­schä­dig­ten insolvenzfest gesichert werden.
THI hält Vermögenswerte in Höhe der aktuariell berechneten Rück­stellungen auf einem Treu­hand­konto mit Wertpapierdepot als echter Vertrag zugunsten Dritter, aus dem die Geschädigten im Sicherungsfall einen un­mittel­baren Anspruch gegen THI er­werben. THI zahlt größere Scha­dens­summen nach Prüfung und Freigabe direkt an die Be­rech­tig­ten aus, überwacht die ver­ein­bar­ten Deckungsgrenzen, passt das Treuhandvermögen jährlich an die aktuarielle Berechnung an und berichtet monatlich über die versiegelte Cloud.
Die Sicherungstreuhand ist ein­gerichtet und befindet sich in laufender Durchführung. Das Treuhandvermögen beläuft sich auf rund 25,9 Mio. EUR.

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